KI-Kompetenz nach Art. 4: Die Schulungspflicht, die schon gilt
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Risikoklasse, also auch für den Einsatz von ChatGPT, Copilot oder KI-Funktionen in Standardsoftware. Diese Seite erklärt, wer zu schulen ist, welche Inhalte nötig sind und wie ein belastbarer Nachweis aussieht.
- 02.02.2025 seit diesem Tag gilt die KI-Kompetenzpflicht
- Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber gleichermaßen
- Alle Klassen die Pflicht gilt unabhängig vom Risiko des Systems
- Kein Format vorgeschrieben: Inhalt und Nachweis liegen bei Ihnen
Was Art. 4 verlangt
Der Wortlaut ist kurz, der Maßstab ist relativ: ausreichend ist, was zu Vorwissen, Rolle und Einsatzkontext passt.
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Wer verpflichtet ist
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Damit trifft die Pflicht praktisch jedes Unternehmen, in dem Mitarbeitende mit KI-Werkzeugen arbeiten.
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Wer kompetent sein muss
Das eigene Personal und andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit Betrieb und Nutzung von KI-Systemen befasst sind, einschließlich externer Dienstleister. Zu berücksichtigen sind auch die Personen oder Gruppen, auf die die Systeme angewendet werden.
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Was der Maßstab ist
Ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz, bemessen an technischen Kenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und Schulung der Personen sowie dem Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden. Die Verordnung verlangt Maßnahmen „nach besten Kräften“, kein Zertifikat.
KI-Kompetenz im Sinne der Verordnung umfasst die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen, sich der Chancen und Risiken bewusst zu sein und mögliche Schäden zu erkennen. Es geht also nicht um Programmierkenntnisse, sondern um den kompetenten Umgang im eigenen Arbeitskontext.
Wer was wissen muss
Ein Schulungskonzept nach Art. 4 unterscheidet nach Rolle. Drei bis vier Zielgruppen reichen in den meisten mittelständischen Unternehmen.
| Zielgruppe | Typische Inhalte | Tiefe |
|---|---|---|
| Alle Mitarbeitenden | Was KI-Systeme sind und wie sie zu Ergebnissen kommen, typische Fehler wie erfundene Fakten, welche Daten in welche Werkzeuge dürfen, Kennzeichnungspflichten, die KI-Richtlinie des Unternehmens, Ansprechpersonen | Basisschulung, verständlich ohne Vorwissen |
| Fachbereiche mit intensiver Nutzung | Grenzen und Risiken der konkret eingesetzten Systeme, Prüfung und Freigabe von KI-Ergebnissen, Umgang mit personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen, Dokumentation der Nutzung, Meldung von Auffälligkeiten | Aufbauschulung je System oder Anwendungsfall |
| Anwender von Hochrisiko-Systemen | Zweckbestimmung und Betriebsanleitung des Systems, Ausübung der menschlichen Aufsicht, Erkennen von Fehlfunktionen und Verzerrungen, Information Betroffener, Protokollierung, Eskalation an den Anbieter | Systemspezifisch, mit Bezug zur Betriebsanleitung |
| Führungskräfte und Geschäftsleitung | Pflichten aus der Verordnung, Rolle Anbieter oder Betreiber, Risikoklassen, Haftung, Freigabeprozess für neue KI-Vorhaben, Anforderungen an Anbieter und Verträge, Fristen 2027 und 2028 | Governance-Schulung, entscheidungsorientiert |
| IT, Datenschutz, Einkauf | Bewertung neuer Systeme, Anbieterdokumentation lesen, Vertragsklauseln, Protokollierung und Aufbewahrung, Schnittstellen zu DSGVO und Informationssicherheit | Fachschulung für die Prüfstelle im Unternehmen |
Bausteine eines Schulungsprogramms
Die Inhalte leiten sich aus den Systemen ab, die tatsächlich im Einsatz sind. Ein generischer Kurs ohne Bezug zu Ihren Werkzeugen und Ihrer Richtlinie erfüllt den Zweck selten.
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Grundlagen und Funktionsweise
Wie generative Modelle, Klassifikatoren und Empfehlungssysteme arbeiten, warum sie plausibel klingende Fehler produzieren, was Trainingsdaten und Kontext bedeuten. So viel Technik, wie für ein realistisches Bild nötig ist.
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Regulatorischer Rahmen
Die Logik der KI-Verordnung: verbotene Praktiken, Hochrisiko, Transparenzpflichten nach Art. 50, die Rolle als Betreiber. Dazu die Berührungspunkte zu DSGVO, Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisschutz.
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Die eigenen Systeme und Regeln
Welche Werkzeuge freigegeben sind, welche Datenkategorien nicht eingegeben werden dürfen, wie Ergebnisse geprüft und gekennzeichnet werden, wie neue Anwendungen beantragt werden. Die KI-Richtlinie ist der rote Faden.
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Risiken erkennen
Verzerrungen und Diskriminierung, Datenabfluss in öffentliche Dienste, Prompt Injection und manipulierte Eingaben, Überverlässigkeit auf KI-Ergebnisse. Mit Fällen aus dem eigenen Arbeitsalltag statt abstrakter Beispiele.
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Menschliche Aufsicht
Wann und wie ein Mensch KI-Ergebnisse prüft, korrigiert oder verwirft. Für Hochrisiko-Systeme ausdrücklich gefordert, für alle anderen gute Praxis. Wer die Aufsicht ausübt, muss das System und seine Grenzen verstehen.
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Melden und eskalieren
Was Mitarbeitende tun, wenn ein System auffällig reagiert, Daten preisgibt oder Betroffene sich beschweren. Ansprechpersonen, Meldeweg, Verhältnis zum Datenschutz- und Sicherheitsvorfall.
Wie Sie die Erfüllung belegen
Die Verordnung schreibt kein Format vor. Belastbar ist, was Zielgruppen, Inhalte, Teilnahme und Aktualität zusammen dokumentiert.
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Schulungskonzept
Ein kurzes Dokument, das Zielgruppen, Lernziele, Inhalte, Format, Turnus und Verantwortliche festlegt und den Bezug zu den eingesetzten Systemen aus dem KI-Inventar herstellt. Es begründet, warum das Maß an Kompetenz ausreichend ist.
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Teilnahmenachweise
Wer hat wann an welcher Schulung teilgenommen, mit welchen Inhalten und welcher Version der Unterlagen. Abgelegt im Personalsystem oder Lernmanagementsystem, für Externe über den Vertrag oder eine Bestätigung.
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Aktualisierung
Auffrischung in einem festen Turnus und anlassbezogen, wenn neue Systeme eingeführt, Einsatzzwecke geändert oder neue Pflichten wirksam werden, etwa die Hochrisiko-Pflichten ab Dezember 2027. Der Freigabeprozess für neue KI-Anwendungen löst die Nachschulung aus.
Verhältnismäßigkeit: Ein Unternehmen mit zwanzig Mitarbeitenden und zwei Assistenzsystemen braucht keine mehrstufige Akademie. Eine dokumentierte Schulung mit Bezug zu den eigenen Werkzeugen, eine einseitige Richtlinie und eine jährliche Auffrischung sind dort ausreichend. Wer Hochrisiko-Systeme betreibt oder KI in Kundenprodukte einbaut, muss entsprechend mehr tun.
Schulungspflicht in vier Schritten erfüllen
Wir konzipieren und halten Schulungen, die auf Ihre Systeme und Ihre Richtlinie zugeschnitten sind, und liefern die Dokumentation gleich mit.
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Bestandsaufnahme
Welche KI-Systeme sind im Einsatz, wer nutzt sie wofür, welche Regeln gibt es bereits? Grundlage ist das KI-Inventar; wo es fehlt, erstellen wir es in einer verkürzten Form für die Schulung mit.
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Schulungskonzept und Richtlinie
Zielgruppen, Inhalte, Format und Turnus. Parallel eine KI-Richtlinie, auf die die Schulung Bezug nimmt, oder die Überarbeitung einer bestehenden. Abstimmung mit Datenschutz, Informationssicherheit und, wo vorhanden, dem Betriebsrat.
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Durchführung
Basisschulung für alle Mitarbeitenden, Aufbaumodule für Fachbereiche und Führungskräfte, vor Ort oder online, mit Übungen an Ihren tatsächlichen Werkzeugen. Teilnahmenachweise entstehen direkt.
- Mehrere Termine für Schichtbetrieb oder Standorte möglich
- Unterlagen bleiben bei Ihnen für die Einarbeitung neuer Mitarbeitender
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Nachweis und Turnus
Übergabe von Konzept, Unterlagen, Teilnahmelisten und einem Auffrischungsplan. Verankerung der Nachschulung im Freigabeprozess für neue KI-Anwendungen.
Hintergrund zur Pflicht im Beitrag AI Act: Schulungspflicht für Mitarbeitende auf jamorie.eu.
Vertiefung zur KI-Verordnung
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AI-Act-Übersicht
Anbieter oder Betreiber, Risikoklassen, Zeitplan bis 2028 und was heute schon gilt.
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KI-Inventar und Governance
Alle KI-Systeme erfassen, Rolle und Risikoklasse zuordnen, Schatten-KI einfangen, Richtlinie und Freigabeprozess aufbauen.
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Hochrisiko-KI-Systeme
Anhang III und Anhang I, Pflichten für Anbieter und Betreiber, Fristen 2. Dezember 2027 und 2. August 2028.
KI-Kompetenzpflicht kurz beantwortet
Reicht eine einmalige Online-Schulung für alle Mitarbeitenden?
Selten. Art. 4 verlangt ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz unter Berücksichtigung von Kenntnissen, Erfahrung und Ausbildung der Personen sowie des Einsatzkontexts. Eine Basisschulung für alle ist ein sinnvoller Sockel, aber wer KI-Ergebnisse in Personalentscheidungen, Kundenkommunikation oder Produktentwicklung einsetzt, braucht darauf aufbauende, rollenspezifische Inhalte. Und wenn neue Systeme eingeführt werden, muss nachgeschult werden.
Müssen auch Führungskräfte und Geschäftsführung geschult werden?
Ja, wenn sie über den Einsatz von KI-Systemen entscheiden oder deren Ergebnisse nutzen. Gerade auf dieser Ebene fallen die Entscheidungen, die über Rolle, Risikoklasse und Verantwortung bestimmen. Die Inhalte sind andere als für Anwender: Pflichten der Verordnung, Haftung, Governance, Freigabeprozesse und der Umgang mit Anbietern.
Gilt die Pflicht auch für externe Dienstleister und Freelancer?
Art. 4 erfasst das eigene Personal und andere Personen, die in Ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Externe, die in Ihren Prozessen mit Ihren KI-Systemen arbeiten, gehören dazu. Praktisch lösen Sie das über eine vertragliche Verpflichtung, den Nachweis einer gleichwertigen Schulung oder die Teilnahme an Ihrer eigenen.
Wie weisen wir die Erfüllung nach, wenn die Verordnung kein Format vorschreibt?
Mit einer Dokumentation, die zeigt, dass Sie die Pflicht ernst genommen haben: ein Schulungskonzept mit Zielgruppen und Inhalten, Teilnahmenachweise mit Datum, die Schulungsunterlagen selbst, eine KI-Richtlinie, auf die die Schulung Bezug nimmt, und ein Turnus für Auffrischungen. Wer das im KI-Inventar und im Personalsystem hinterlegt, kann auf Nachfrage von Aufsicht, Kunden oder Betriebsrat sofort liefern.
Wir haben bisher keine Schulung gemacht. Wie schnell lässt sich das nachholen?
Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, es besteht also Handlungsbedarf. Eine Basisschulung mit Bezug zu Ihren tatsächlich eingesetzten Systemen und Ihrer Richtlinie lässt sich in wenigen Wochen konzipieren und durchführen. Voraussetzung ist, dass Sie wissen, welche KI-Systeme im Haus genutzt werden. Wenn das unklar ist, beginnt die Arbeit mit dem KI-Inventar.
Sprechen wir über Ihr Schulungskonzept
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Systeme im Einsatz sind, welche Zielgruppen Sie haben und wie ein Schulungsprogramm aussieht, das zur Größe Ihres Unternehmens passt.
- Zielgruppen und Inhalte für Ihre Systeme
- Format, Aufwand und Zeitplan
- Nachweis, der gegenüber Aufsicht und Kunden trägt
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